Unterrichtsbedingungen
1. Die Unterrichtsstunden und Bandproben finden in den Räumen von „Moresugar“ jeweils einmal wöchentlich statt.
2. Bei Abwesenheit des Schülers wird der Unterricht nicht nachgeholt. Auch für versäumte Stunden besteht die Gebührenpflicht. Fällt der Unterricht aus Krankheitsgründen seitens der Lehrkräfte öfter als einmal pro Quartal aus, werden die darüber hinaus versäumten Stunden nach Vereinbarung nachgeholt.
3. Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr und wird in zwölf gleichen Teilbeträgen am Anfang eines jeden Kalendermonats von „Moresugar“ per Lastschrift eingezogen. Der Unterricht entfällt an gesetzlichen Feiertagen, am Rosenmontag, sowie während der ortsüblichen Schulferien.
4. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum 30.04., 31.08 und 31.12. eines Kalenderjahres gekündigt werden. Am Ende des ersten Unterrichtsmonats besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. In beiden Fällen muß die Kündigung schriftlich erfolgen und an die Geschäftsstelle von „Moresugar“ gesandt werden.(per Post: Sentmaringer Weg 98, 48151 Münster oder per Mail: office@moresugar.de).
5. Für liegengebliebene Gegenstände, Sach- und Personenschäden besteht keine Haftung seitens der „Moresugar“.
6. Mündliche Absprachen haben keinerlei Gültigkeit und bedürfen der Schriftform.
7. Sollten wirtschaftliche Gründe es erfordern, hat „Moresugar“ das Recht, die Unterrichtsgebühren anteilig während der Vertragslaufzeit anzuheben. Dem Schüler wird jedoch die Gelgenheit gegeben, rechtzeitig seinen Unterrichtsvertrag zu kündigen, falls er mit der Anhebung nicht einverstanden ist.
8. Der/die Schüler/Schülerin der „Moresugar“ bzw. seine/ihre Erziehungsberechtigten erklären hiermit ihr Einverständnis zur Erstellung von Bild-, Video- und Tonaufnahmen ihrer Personen im Rahmen von Veranstaltungen und Unterrichtsstunden von Moresugar, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse und Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung und Marketingmaßnahmen von Moresugar.
9. Gerichtsstand ist Münster.